Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 04.04.2022
- Maskenpflicht und Abstandsregeln entfallen ausnahmslos
- Der Zutritt zur Schule ist nur Personen gestattet, die gänzlich frei von Krankheitssymtomen sind.
- Kinder mit Krankheitsfällen in der Familie müssen als Vorsichtsmaßnahme zu Hause bleiben und erhalten Unterrichtsmaterial für das Homeschooling.
Schülerinnen und Schüler, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen Montag, Mittwoch und Freitag eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorweisen.
Auch in den Ferien gilt die o.g. Testpflicht. Der Nachweis der Testung ist gegenüber dem Hort zu erbringen. Kindern, die in den Osterferien den Hort besuchen, werden von der Schule 2 Tests für die erste Ferienwoche ausgehändigt. In der zweiten Ferienwoche ist unsere Einrichtung geschlossen.
Gefährdete Schülerinnen und Schüler
… können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben, wenn dies aus medizinischen Gründen zwingend geboten ist. Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist das Testkonzept Schule nicht mehr anzuwenden. Die Testpflicht für Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucher entfällt ersatzlos.
Update — Unterrichtsorganisation bis zum 01.04.2022
Unsere bis zum 11.03.2022 festgelegten Maßnahmen werden zunächst bis zum 25.03.2022 verlängert.
Die Einrichtung ist in der Woche vom 21.03.–25.03.2022 in der Zeit von 7:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Die Kinder können ab 15:15 Uhr abgeholt werden.
Unsere bis zum 11.03.2022 festgelegten Maßnahmen werden zunächst bis zum 18.03.2022 verlängert.
Die Einrichtung ist in der Woche vom 14.03.–18.03.2022 in der Zeit von 7:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Die Kinder können ab 13 Uhr abgeholt werden.
Update — Wichtige Information der Schulleitung zur Unterrichtsorganisation bis 11.03.2022
Da wir auf Grund des hohen Krankenstandes des Personals Unterricht und Ganztag nicht mehr wie gewohnt abdecken können, gelten ab Mittwoch, den 02.03.2022, für unsere Schule die Regelungen nach der vom Ministerium vorgegebenen Stufe 3 des pandemiebedingten Stufenplans (siehe Grundschule Aktuell 8/2021–22 vom 11. Februar 2022).
Das Wichtigste in Kürze:
- Bitte bedenken Sie, dass die Präsenzpflicht ab dem 07.03.2022 wieder einsetzt. Wir bleiben bei unseren täglichen Testungen für alle bis vorerst 11.03.2022.
- Der Zutritt zur Schule ist nur Personen gestattet, die gänzlich frei von Krankheitssymtomen sind.
- Kinder mit Krankheitsfällen in der Familie müssen als Vorsichtsmaßnahme zu Hause bleiben und erhalten Unterrichtsmaterial für das Homeschooling.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 07.03.2022
Die Präsenzpflicht tritt wieder in Kraft.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 14.02.2022
Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt.*
Schülerinnen und Schüler sowie alle in der Schule tätigen, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen sich täglich testen und den Nachweis in der Schule vorzeigen.
Appell des Ministeriums vom 09.02.2022:
„Wir appelieren eindringlich an alle Schülerinnen und Schüler sowie an alle Beschäftigten in den Schulen, also auch an die Geimpften und Genesenen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, die vorhandenen Tests für eine unterrichts- bzw. arbeitstägliche (i.d.R. fünfmal pro Woche) Testung zu nutzen.”
Schul- und Unterrichtsorganisation nach den Winterferien
Die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.*
Erhöhung der Testfrequenz — spätestens ab 14.02.2022
Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich täglich testen und den Nachweis in der Schule vorzeigen.
*Wie befreie ich mein Kind von der Präsenzpflicht?
- Schriftlich Erklärung gegenüber der Schule über die Abmeldung vom Präsenzunterricht; einer Begründung bedarf es nicht.
- Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
- Das Fernbleiben ohne Erklärung wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
- Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
- Die Schulen stellen Lernaufgaben zur Verfügung.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 17.01.2022
Aufhebung der Präsenzpflicht bleibt bis zum Beginn der Winterferien bestehen.*
Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr.
Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen weiterhin eine medizinische Maske tragen.
Erhöhung der Testfrequenz — ab 09.02.2022 müssen sich Schülerinnen und Schüler täglich testen und den Nachweis in der Schule vorzeigen.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 03.01.2022
Aufhebung der Präsenzpflicht bleibt vorerst bis 19. Januar 2022 bestehen.*
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 29.11.2021
*Neu* Aufhebung der Präsenzpflicht
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1–5 | keine Präsenzpflicht ABER anzeigepflichtig* |
|
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 | Präsenzpflicht ohne Ausnahme |
*Wie befreie ich mein Kind von der Präsenzpflicht?
- Schriftlich Erklärung gegenüber der Schule über die Abmeldung vom
Präsenzunterricht; einer Begründung bedarf es nicht. - Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
- Das Fernbleiben ohne Erklärung wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
- Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
- Die Schulen stellen Lernaufgaben zur Verfügung.
*Neu* Vorverlegung des Beginns der Weihnachtsferien auf den 20.12.2021
Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist nun Freitag, der 17.12.2021.
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 15.11.2021
*Neu* Erhöhung der Testfrequenz
Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen |
3 Tests/Woche Vorlage am Montag, Mittwoch und Freitag |
Geimpfte und Genesene ausgenommen; Bitte Nachweis am Eingang vorzeigen |